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   BSG, 02.02.1978 - 8 RU 48/77   

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https://dejure.org/1978,12469
BSG, 02.02.1978 - 8 RU 48/77 (https://dejure.org/1978,12469)
BSG, Entscheidung vom 02.02.1978 - 8 RU 48/77 (https://dejure.org/1978,12469)
BSG, Entscheidung vom 02. Februar 1978 - 8 RU 48/77 (https://dejure.org/1978,12469)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 30.10.1964 - 2 RU 157/63

    Entschädigungsanspruch aufgrund Verkehrsunfall mit Fahrrad auf dem Weg zur Arbeit

    Auszug aus BSG, 02.02.1978 - 8 RU 48/77
    Die Rechtsprechung hat allerdings in einzelnen Ausnahmefällen einen Versicherungsschutz auch anerkannt, wenn der Weg zur Arbeitsstätte von einem anderen Ort als der Wohnung aus angetreten worden war (vgl SozR Nrn 52 und 56 zu 5 545 EVO aF; BSGE 22, 60; 52, 58, 44).

    zur Arbeitsstätte in Amstetten, so daß er nicht in einem angemessenen Verhältnis zu diesem normalen Arbeitsweg steht (BSGE 22, 60, 62).

    Es handelte sich auch nicht darum, daß der Kläger vor Beginn einer Arbeitsschicht eine private Verrichtung "eingeschoben" hatte, wie etwa einen Besuch bei einem Verwandten (BSGE 22, 60 ff) oder eine mit der Haushaltsführung zusammenhängende Tätigkeit (SozR Nr. 52 zu 5 545 RVO aF), was auch nur unter besonderen Umständen den Unfallversicherungsschutz nach % 550 Abs. 4 RVG mE nicht ausschließen würde (vgl SozR Nr. 46 zu 5 545 RVG aF).

  • BSG, 27.07.1989 - 2 RU 10/89
    Er verweist dabei insbesondere auf die Urteile des BSG vom 11. Oktober 1973 (2 RU 1/73) und vom 2. Februar 1978 (8 RU 48/77), in denen der Aufenthalt am dritten Ort dem Zusammensein mit der Verlobten und im zweiten Fall der Pflege eines Sohnes diente.
  • BSG, 04.12.1991 - 2 RU 15/91

    Einordnung eines Unfalls als Arbeitsunfall - Entschädigung wegen eines

    Sie können überwiegend so gelagert sein, daß sie einen Weg, der nicht von oder nach der Wohnung angetreten ist, nach dem Sinn und Zweck des Gesetzes seiner betriebsbedingten Notwendigkeit entkleiden, weil er zu dem von dem Beschäftigten üblicherweise zur Arbeitsstätte zurückgelegten Weg nicht in einem angemessenen Verhältnis steht (Urteil des Senats vom 30. Juli 1971 aaO; vgl auch die Urteile des Senats vom 27. Juli 1989 aaO und vom 27. August 1987 aaO sowie Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl Band II S 485r II und 485s, der insbesondere auf die Urteile des Bundessozialgerichts vom 11. Oktober 1973 - 2 RU 1/73 - und vom 2. Februar 1978 - 8 RU 48/77 - verweist, in denen der Aufenthalt am dritten Ort dem Zusammensein mit der Verlobten und im zweiten Falle der Pflege eines Sohnes diente).
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